Mitgliedschaft im 1. Karnevalsverein "CC-AS" von 1981 e.V. Leipzig
Der Verein besteht aus aktiven, fördernden sowie Ehrenmitgliedern. Aktive Mitglieder, das sind die dem Verein direkt angeschlossenen Mitglieder. Fördernde Mitglieder, das sind Einzelpersonen, Firmen und Wirtschaftsunternehmen, die durch aktive, ideelle oder finanzielle Zuwendungen den Verein unterstützen. Sie zahlen keinen Beitrag und haben kein Stimmrecht.
Ehrenmitglieder, hierzu können Einzelpersonen ernannt werden, die den Verein ideell oder finanziell unterstützen sowie die Tradition des Karnevals in besonderem Maße beeinflussen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschluss der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit aberkannt werden, wenn die Gründe für die Ernennung hinfällig geworden sind, grob gegen die Satzung verstoßen wurde oder das Ehrenmitglied die Bindung zum Verein nicht mehr anstrebt.
Ehrenpräsident, die Ernennung zum Ehrenpräsidenten ist die höchste Auszeichnung, die der Verein zu vergeben hat. Zum Ehrenpräsidenten können nur ehemalige Präsidenten des Vereins auf Vorschlag des Vorstandes und durch Ernennung durch die Jahreshauptversammlung ernannt werden. Der zustimmende Beschluss bedarf der 2/3 Mehrheit. Ebenso wie die Ehrenmitglieder sind Ehrenpräsidenten von der Beitragszahlung befreit. Ehrenpräsidenten haben das Recht, an Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen und können im Bedarfsfall bei wichtigen Entscheidungen durch die einfache Mehrheit des Vorstandes als stimmberechtigt hinzu gezogen werden.