Die Satzung unseres Karnevalsvereines (Auszüge)

§ 1 Allgemeine Grundsätze

(1) Der Verein führt den Namen „1. Karnevalsverein CC-AS von 1981 e.V. Leipzig, die gebräuchliche Abkürzung ist CC-AS. Die Farben des Vereins sind gelb / blau.

(2) Sitz des Vereins ist Leipzig, der Verein ist im Vereinsregister beim Kreisgericht Leipzig unter der Nummer 580 eingetragen.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(4) Zweck des Vereins ist die Pflege des Brauchtums des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings. Der Satzungszweck wird in einer aktiven Brauchtumspflege verwirklicht, hierzu gehören die Vorbereitung und Durchführung von Karnevalsveranstaltungen in denen traditionelle Inhalte des Brauchtums, wie karnevalistischer Tanz (insbesondere Gardetanzsport), der humoristischen Rede (Büttenrede) und auch des Liedgutes im Mittelpunkt stehen. Neben dem traditionellen Sitzungskarneval gehört auch der Straßenkarneval, u.a. auch mit der Gestaltung von Umzugswagen zur Brauchtumspflege.

(5) Jede parteipolitische, religiöse oder weltanschauliche Bindung des Vereins ist ausgeschlossen.

§ 2 Grundsätze der Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, außer Aufwendungen die der Mitgliederpflege dienen.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Pflege des Brauchtums des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings.